Informationen

Vertragsgrundlagen VOB und BGB
Der aktuelle Stand der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das Jahr 2019.

Für Privatkunden gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der aktuellen Fassung. Hierbei erfolgt die Abrechnung nach der neusten Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) – Teil C –, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), DIN 18338 für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, DIN 18339 für Klempnerarbeiten und DIN 18351 für Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, jeweils § 5.

Gebäudeenergiegesetz
Der aktuelle Stand des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist das Jahr 2020.
Die neuste Novellierung trat zum 01.11.2020 in Kraft. Die letzte Aktualisierung erfolgte zum 01.01.2023.

Technische und zusätzliche Informationen rund um Dach und Fassade
Informationen rund um das Dach und der Fassade erhalten Sie bei  Dach.de  sowie bei unserem  Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks  und der  Dachdecker-und Zimmerer-Innung Köln.

Haustürgeschäfte …
Der Dachdecker-Verband warnt vor kriminellen Haustürgeschäften: Trotz intensiver Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre fallen leider immer noch viele Hausbesitzer auf die unlauteren Machenschaften der Dach- und Fassadenhaie herein. Das Geschäft läuft immer nach der gleichen Masche ab: Die Klingel geht, ein freundlicher Herr steht vor der Haustür und verwickelt den Hausbesitzer in ein Gespräch über die mal mehr, mal weniger renovierungsbedürftige Fassade oder das kaputte Dach. Er weist auf modernste Bautechniken hin, auf Werterhaltung und Wertsteigerung durch das Aufbringen moderner Dach- und Fassadenmaterialien und nicht zuletzt auf die Preisgünstigkeit seines Angebotes.
So mancher Hausbesitzer geht auf das Angebot ein und merkt erst später, dass er einem der sogenannten "Dach- und Fassadenhaie" aufgesessen ist: Das Dach oder die Fassade ist nur oberflächlich saniert, Gewährleistungsansprüche meist nur ungenügend durchzusetzen, der angeblich gute Preis beim näheren Hinsehen weit überteuert. Fazit: Reingefallen! Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks warnt deshalb davor, sich auf Geschäfte mit diesen unseriösen Betrieben einzulassen. Die Presseabteilung des Verbandes erklärt: „Insbesondere ältere Hausbesitzer in Wohngebieten mit Ein- oder Zwei-Familienhäusern werden von den Dach- und Fassadenhaien gern über den Tisch gezogen. Seien Sie vorsichtig, wenn ein Mitarbeiter unangekündigt vor der Haustür steht, darauf hinweist, er habe gerade in der Nachbarschaft zu tun gehabt und einen kleineren Schaden auf Ihrem Dach entdeckt, den er gleich preiswert reparieren könne." Weitere Alarmzeichen seien auswärtige Firmen, fehlende Fahrzeugbeschriftungen, keine Festnetztelefonnummer.
Billige Angebote bei der Dach- und Fassadenrenovierung sind in Wirklichkeit meist überteuert. Viele der von den unseriösen Betrieben bearbeiteten Flächen müssen, um tatsächlich irreparable Schäden für die Zukunft zu vermeiden, wieder abgerissen und völlig neu aufgebaut werden. Das Argument "Kostenersparnis" entpuppt sich als teure Kostenfalle.
Der Fachverband rät dem Verbraucher daher, bei anstehenden Dach-, Fassaden- und Abdichtungsarbeiten gleich einen kompetenten Dachdecker-Innungsbetrieb einzuschalten. Hier kann der Hausbesitzer sich sicher sein, dass er hochwertige Arbeit erhält und dass im Falle des Falles Nachbesserungen in bestem Einvernehmen schnell erledigt werden.
(Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, 06/2012)

Der Preis einer Arbeitsstunde
Mit dem Informationsschreiben  Der Preis einer Arbeitsstunde  des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks erhalten Sie einen Überblick, wie sich die Kosten einer Arbeitsstunde eines Dachdeckers zusammensetzen. Bei den Prozentangaben handelt es sich um Mittelwerte, die von Betrieb zu Betrieb variieren können.
(Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, 12/2003)